Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeitsplatz- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.
Auszug aus dem ADR
Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsschulungen ist im ADR verankert.
Themen:
Allgemeine Vorschriften, Gefahreneigenschaften, Dokumentation, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Gefahrgutumschließungen und Ausrüstung, Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafeln, Durchführung der Beförderung,Pflichten und Verantwortlichkeiten, Maßnahmen nach Unfällen
Kosten: 100,00 € zzgl. Der gesetzlichen MwSt von 19 % pro Person
Inkl. Lernmaterial
Kursdauer: 09.00 bis 12:00 Uhr, 4UE
Online-Schulung: 17.12.2024
16.01.2025
oder auf Anfrage, gerne führen wir auch vor Ort die Schulung aus
Ansprechpartner: Sabine Lindner
Info@gefahrgutbuero-lindner.de
Ort: Online
Tickets für das Online-Seminar gibt es unter: 0201-27989794 oder unter: info@gefahrgutbuero-lindner.de