Gefahrgutbüro Lindner

Wissen leicht gemacht
 

AGB des Gefahrgutbüros Lindner (GBL) vom 01.09.2017

  1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Schulungen und Lehrgängen in den Schulungsräumen des Gefahrgutbüros Lindner (GBL) und externen Schulungsräumen. Änderungen gelten insoweit, als dass diese schriftlich vereinbart sind.

  1. Anmeldung

-       Sie können sich schriftlich, per Fax oder online bei uns anmelden. Sie erhalten umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung zum Besuch der Veranstaltung. Da die Teilnehmerzahl für unsere Schulungen begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldung in der Reihenfolge ihres Eingangs. Kann eine Anmeldung im gewünschten Kurs nicht bestätigt werden, wird der Kursteilnehmer baldmöglichst informiert und ein Ausweichdatum vorgeschlagen.

-       Die Kurse werden ab 4 Teilnehmern durchgeführt. 

-       Es ist grundsätzlich möglich vom Kurs zurückzutreten oder einen Ersatzteinehmer zu benennen. Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen und bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingehen. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist bis zum letzten Arbeitstag vor der Veranstaltung, werden 50 % der Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Abmeldung, Nichterscheinen zum Kurs  oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme, ist die Gesamtsumme des Kurses fällig.   

-       Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem GBL kommt unter Annerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

  1. Zahlungsbedingungen

-       Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Veranstaltungsprogramm. Die Rechnung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge auf unser Konto zu überweisen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. 

  1. Durchführung

-       Der Unterricht wird entsprechend dem ausgedruckten Programminhalt durchgeführt. Das GBL behält sich jedoch Änderungen vor, sofern dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert.

-       Es besteht kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

-       Das GBL behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an der bei der Anmeldung angegegebenen Adresse. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden bei Lehrgangsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

  1. Unterrichtsmaterial

-       Das Unterrichtsmaterial ist im Preis mit eingeschlossen und darf nicht ohne die schriftliche Einwilligung des Herausgebers reproduziert werde.

  1. Datenschutz

-       Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung verarbeitet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.

  1. Haftung

-       Das GBL haftet nicht für Verluste oder Diebstahl für die vom Teilnehmern zum Kurs mitgebrachten Gegenständen. Bei vom GBL zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieser nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet. 

-       Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für weiteren Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

  1. Funktion externer Gefahrgutbeauftragter

-       Die Funktion externer Gefahrgutbeauftragter richtet sich mit der Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten nach individuell vereinbarter Vertragsgestaltung.

  1. Inhouse Schulungen

-       Auf Wunsch führen wir auch Schulungen für Ihr Unternehmen in Ihrem Hause durch. Voraussetung für die Inhouse Schulung ist die kostenlose Bereitstellung eines geeigneten Raumes. Inhouse Schulungen bedürfen der einzelvertraglichen Regelung mit dem GBL.

  1. Anzuwendendes Recht

-       Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

-       Gerichtsstand für beide Parteien ist Essen.